§ 35 SchfHwG — Rechtsweg

Für alle Streitigkeiten, die Angelegenheiten der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch die Versorgungsanstalt betreffen, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.