Inhaltsübersicht SchfAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Begriffsbestimmung

§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 6AusbildungsplanAbschnitt 2Gesellenprüfung

§ 7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 8Inhalt des Teiles 1

§ 9Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 10Inhalt des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 12Prüfungsbereich „Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“

§ 13Prüfungsbereich „Klimaschutz und Energieeffizienz“

§ 14Prüfungsbereich „Lüftungstechnik“

§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung

§ 17Mündliche ErgänzungsprüfungAbschnitt 3Schlussvorschriften

§ 18Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 19Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.