§ 11 SchfAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“,

2.

„Klimaschutz und Energieeffizienz“,

3.

„Lüftungstechnik“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.