Eingangsformel ScheckG
Die Reichsregierung hat zur Durchführung der Abkommen zur Vereinheitlichung des Scheckrechts (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 537) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.