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ScheckG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Ausstellung und Form des Schecks
  3. Art 1
  4. Art 2
  5. Art 3
  6. Art 4
  7. Art 5
  8. Art 6
  9. Art 7
  10. Art 8
  11. Art 9
  12. Art 10
  13. Art 11
  14. Art 12
  15. Art 13
  16. Zweiter Abschnitt · Übertragung
  17. Art 14
  18. Art 15
  19. Art 16
  20. Art 17
  21. Art 18
  22. Art 19
  23. Art 20
  24. Art 21
  25. Art 22
  26. Art 23
  27. Art 24
  28. Dritter Abschnitt · Scheckbürgschaft
  29. Art 25
  30. Art 26
  31. Art 27
  32. Vierter Abschnitt · Vorlegung und Zahlung
  33. Art 28
  34. Art 29
Scheckgesetz

Art 7 ScheckG

Ein in den Scheck aufgenommener Zinsvermerk gilt als nicht geschrieben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Art 6
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ScheckG
Nächste Vorschrift →
Art 8

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

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