Inhaltsübersicht SchAusrV

Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften

§ 1Anwendungsbereich

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Zuständige BehördeAbschnitt 2Anforderungen an Schiffsausrüstung für die Bereitstellung auf dem Markt

§ 4Anforderungen an Schiffsausrüstung

§ 5Voraussetzungen für das Ausstellen von Schiffsausrüstung ohne Zulassung

§ 6Ausnahmen aufgrund technischer Neuerungen

§ 7Ausnahmen zu Versuchs- oder Erprobungszwecken

§ 8Ausnahmen für Häfen außerhalb der Europäischen Union

§ 9Ausnahmen für nicht verfügbare AusrüstungAbschnitt 3Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/90/EU

§ 10EU-Konformitätsbewertungsverfahren

§ 11EU-Konformitätserklärung

§ 12Steuerrad-Kennzeichen

§ 13Elektronische KennzeichnungAbschnitt 4KonformitätsbewertungsstellenUnterabschnitt 1Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen nach der Richtlinie 2014/90/EU

§ 14Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung

§ 15Anforderungen an die organisatorische und personelle Unabhängigkeit der Konformitätsbewertungsstelle

§ 16Anforderungen an die Ausstattung der Konformitätsbewertungsstelle

§ 17Anforderungen an das Fachpersonal der KonformitätsbewertungsstelleUnterabschnitt 2Befugniserteilung und Notifizierung

§ 18Antrag auf Erteilung der Befugnis

§ 19Erteilung der Befugnis

§ 20Änderung einer erteilten BefugnisUnterabschnitt 3Anforderungen hinsichtlich der Durchführung der Konformitätsbewertung

§ 21Pflichten der Konformitätsbewertungsstelle

§ 22Zweigunternehmen und Vergabe von UnteraufträgenAbschnitt 5Befugnis erteilende und notifizierende Behörde für Konformitätsbewertungsstellen

im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/90/EU

§ 23Zuständigkeit und Aufgaben

§ 24Anforderungen an die Befugnis erteilende und notifizierende Behörde

§ 25Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden BehördeAbschnitt 6Pflichten der Wirtschaftsakteure für Schiffsausrüstung nach § 1 Absatz 1 Nummer 2

§ 26Pflichten des Herstellers

§ 27Bevollmächtigter für die Europäische Union

§ 28Sonstige WirtschaftsakteureAbschnitt 7Marktüberwachung

§ 29Befugnisse und Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde für Schiffsausrüstung

§ 30Formale Nichtkonformität

§ 31Veröffentlichung und Weiterleitung von Informationen

§ 32EU-SchutzklauselverfahrenAbschnitt 8Überwachung der Nutzung

§ 33Schiffsbezogene Überwachung

§ 34Einflaggung

§ 35Datenschutzrechtliche RegelungenAbschnitt 9Ordnungswidrigkeiten

§ 36Ordnungswidrigkeiten

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.