§ 5 RWBestG 2008 — Pflegegeld in der Unfallversicherung

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2008

1.

für Versicherungsfälle, auf die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 300 Euro und 1.199 Euro monatlich,

2.

für Versicherungsfälle, auf die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 260 Euro und 1.040 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.