§ 1 RWBestG 2008 — Festsetzung des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost)

(1) Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2008 26,56 Euro.

(2) Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt ab dem 1. Juli 2008 23,34 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.