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RennwLottDV
  1. Eingangsformel
  2. A. · Ordnungsrechtlicher Teil
  3. I. · Erteilung der Erlaubnis für Rennwetten
  4. § 1 Erlaubnisempfänger
  5. § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators
  6. § 3 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis an Buchmacher
  7. § 4 Besondere Bestimmungen für Totalisatorbetreiber
  8. § 5 Besondere Bestimmungen für Buchmacher
  9. § 6 Bekanntmachungen
  10. § 7 Abschluss der Wette beim Totalisator
  11. § 8 Abschluss der Wetten beim Buchmacher
  12. II. · Abschluss der Rennwette
  13. § 9 Aufbewahrungsfrist
  14. § 10 Buchführung des Buchmachers
  15. B. · Steuerrechtlicher Teil
  16. I. · Rennwettsteuer
  17. § 11 Definition der Rennwetten
  18. § 12 Bemessungsgrundlage
  19. § 13 Zuständigkeit
  20. § 14 Besteuerungsverfahren
  21. II. · Sportwettensteuer
  22. § 15 Sportwetten
  23. § 16 Bemessungsgrundlage
  24. § 17 Veranstalter
  25. § 18 Veranstaltungsort
  26. § 19 Zuständigkeit
  27. § 20 Anzeigepflichten
  28. § 21 Besteuerungsverfahren
  29. III. · Lotteriesteuer
  30. § 22 Definition der Lotterie und Ausspielung
  31. § 23 Öffentliche Veranstaltung
  32. § 24 Veranstalter
  33. § 25 Veranstaltungsort
  34. § 26 Bemessungsgrundlage
  35. § 27 Steuerbefreiung
  36. § 28 Zuständigkeit
  37. § 29 Anzeigepflicht
  38. § 30 Besteuerungsverfahren
  39. IV. · Virtuelle Automatensteuer
  40. § 31 Bemessungsgrundlage
  41. § 32 Veranstalter
  42. § 33 Veranstaltungsort
  43. § 34 Zuständigkeit
  44. § 35 Anzeigepflichten
  45. § 36 Besteuerungsverfahren
  46. V. · Online-Pokersteuer
  47. § 37 Bemessungsgrundlage
  48. § 38 Veranstalter
  49. § 39 Veranstaltungsort
  50. § 40 Zuständigkeit
  51. § 41 Anzeigepflichten
  52. § 42 Besteuerungsverfahren
  53. VI. · Steuerberechnung
  54. § 43 Steuerberechnungsformel
  55. Schlußformel
  56. Anlage Muster 1 bis Muster 14 Zentralbl. 1922 S. 361 bis 371
Verordnung zur Durchführung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

Anlage RennwLottDV — Muster 1 bis Muster 14 Zentralbl. 1922 S. 361 bis 371

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
RennwLottDV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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