§ 7 RAG 1987 — Pflegegeld
Das Pflegegeld beträgt vom 1. Juli 1987 an zwischen 414 Deutsche Mark und 1.656 Deutsche Mark monatlich.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.