§ 5 RAG 1987 — Allgemeine Bemessungsgrundlage

Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1987 beträgt

in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
28.945 Deutsche Mark

und
 

in der knappschaftlichen Rentenversicherung
29.252 Deutsche Mark.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.