§ 5 RAG 1987 — Allgemeine Bemessungsgrundlage
Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1987 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
28.945 Deutsche Mark
und
in der knappschaftlichen Rentenversicherung
29.252 Deutsche Mark.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.