Anlage 7b PTA-APrV — (zu § 18a Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 902)
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung für
..............................
Name, Vorname
..............................
Geburtsdatum Geburtsort
..............................
hat am .............................. die staatliche Eignungsprüfung nach § 18a Absatz 3 der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten bestanden/nicht bestanden*.
* Nichtzutreffendes streichen.
Ort, Datum
.............................. (Siegel)
..............................
(Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.