Anlage 7b PTA-APrV — (zu § 18a Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 902)

Die/Der Vorsitzende

des Prüfungsausschusses

Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung für

..............................

Name, Vorname

..............................

Geburtsdatum        Geburtsort

..............................

hat am .............................. die staatliche Eignungsprüfung nach § 18a Absatz 3 der Ausbildungs- und

Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten bestanden/nicht bestanden*.

* Nichtzutreffendes streichen.

Ort, Datum

..............................  (Siegel)

..............................

(Unterschrift(en) der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.