Anlage 4 PTA-APrV — (zu § 1 Abs. 4 Satz 5)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 2360)
Bescheinigung
über die Ableistung der praktischen Ausbildung in der Apotheke
................................. geboren am ........ in ......................
(Vor- und Zuname)
hat nach Bestehen des ersten Prüfungsabschnitts
in der Zeit vom ................. bis .........................................
eine praktische Ausbildung zum Beruf der pharmazeutisch-technischen
Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der von
mir geleiteten
................................. in ..........................................
(Name der Apotheke)
regelmäßig abgeleistet.
Die praktische Ausbildung ist - nicht *) - über die nach § 13 des Gesetzes
über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des
pharmazeutisch-technischen Assistenten zulässigen
Fehlzeiten hinaus - um ... Tage *) - unterbrochen worden.
Die praktische Ausbildung erstreckte sich auf die pharmazeutischen
Tätigkeiten des Apothekenbetriebes, insbesondere auf die in der
Anlage 1 Teil C der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische
Assistenten vorgeschriebenen Lerngebiete. Die im Tagebuch enthaltenen
Arbeiten wurden von der oder dem Auszubildenden selbst ausgeführt und
beschrieben.
Ort, Datum
................., den .................. (Stempel der Apotheke)
.........................................
(Unterschrift des Apothekenleiters)
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*) Nichtzutreffendes streichen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.