§ 8 PrüVOFortkfmBf — Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“
Im Wahlpflichthandlungsbereich „Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, kundenorientiert und bedarfsgerecht beraten und Arbeitsergebnisse strukturiert präsentieren zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
1.
Beratungsgespräche auch unter Einbindung EDV-gestützter Kommunikations- und Präsentationstechniken bedarfsgerecht führen,
2.
Beschwerden zur Verbesserung der Kundenbeziehungen nutzen,
3.
sich und das Unternehmen präsentieren.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.