§ 6 PflSchGerätV — Verwendungsverbot
Pflanzenschutzgeräte, die keiner vorgeschriebenen Prüfung unterzogen oder nicht mit einer gültigen Plakette versehen worden sind, dürfen nicht verwendet werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.