§ 24 PferdewMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Pferdewirt vom 4. Februar 1980 (BGBl. I S. 131), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 21. Mai 2014 (BGBl. I S. 548) geändert worden ist, außer Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.