§ 26 PFAV — Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung

Ein Drittel der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß § 25 bildet die Mindestkapitalanforderung. Der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung beträgt 3 Millionen Euro. Für Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit ermäßigt sich der Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung um ein Viertel.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.