Anlage 3a PAuswV — Muster der eID-Karte
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2200;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Vorderseite
Rückseite
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.