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Startseite › Gesetze › PatAnwAPrV › Schlussformel
PatAnwAPrV
  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Teil 1 · Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
  4. Abschnitt 1 · Zulassung zur Ausbildung
  5. § 1 Voraussetzungen für die Zulassung
  6. § 2 Zulassungsantrag
  7. § 3 Entscheidung über die Zulassung
  8. § 4 Rücknahme und Widerruf der Zulassung
  9. § 5 Freiwilliges Ausscheiden
  10. Abschnitt 2 · Ausbildung
  11. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  12. § 6 Ausbildungsziel
  13. § 7 Ausbildungsabschnitte
  14. § 8 Ausbildung in Teilzeit
  15. § 9 Anrechnung früherer Ausbildungszeiten
  16. § 10 Beurteilungen
  17. § 11 Urlaub und Krankheit
  18. Unterabschnitt 2 · Erster Ausbildungsabschnitt
  19. § 12 Ausbildungsbefugnis
  20. § 13 Pflichten der Ausbildenden
  21. § 14 Aufsicht über ausbildende Patentassessoren
  22. § 15 Verlust und Entziehung der Ausbildungsbefugnis
  23. § 16 Beginn und Ende der Ausbildung
  24. § 17 Wechsel der Ausbildenden
  25. § 18 Inhalt der Ausbildung
  26. § 19 Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen
  27. § 20 Ausbildung im Ausland
  28. § 21 Arbeitsgemeinschaften
  29. Unterabschnitt 3 · Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt
  30. § 22 Zulassungsantrag
  31. § 23 Verschwiegenheitspflicht und Zugang zu Akten
  32. § 24 Anwesenheitspflicht
  33. § 25 Ausbildungsplan
  34. § 26 Lehr- und Informationsveranstaltungen
  35. § 27 Ausbildende und Lehrende
  36. § 28 Erreichen der Ausbildungsziele
  37. § 29 Verlängerung der Ausbildung
  38. § 30 Beendigung der Ausbildung
  39. § 31 Nebentätigkeiten
  40. Unterabschnitt 4 · Studium
  41. § 32 Studium im allgemeinen Recht
  42. Teil 2 · Prüfung nach § 8 der Patentanwaltsordnung
  43. § 33 Prüfungskommission
  44. § 34 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Prüfungskommission
  45. § 35 Prüfungstermine und Prüfungstage
  46. § 36 Zulassungsantrag
  47. § 37 Prüfungsgebühr
  48. § 38 Rücknahme der Zulassung und Rücktritt
  49. § 39 Bestandteile der Prüfung
  50. § 40 Gegenstände der Prüfung
  51. § 41 Hilfsmittel und Nachteilsausgleich
  52. § 42 Nichtöffentlichkeit der Prüfung und Zuhörer
  53. § 43 Säumnis und Verhinderung
  54. § 44 Ausschluss von der Prüfung
  55. § 45 Täuschungsversuch und Ordnungsverstoß
  56. § 46 Bewertung der Prüfungsleistungen
  57. § 47 Prüfungsausschuss
  58. § 48 Schriftliche Prüfung
  59. § 49 Bewertung der Klausuren
  60. § 50 Mündliche Prüfung
  61. § 51 Gesamtpunktzahl und Prüfungsgesamtnote
  62. § 52 Niederschrift und Bekanntgabe
  63. § 53 Mängel im Prüfungsverfahren
  64. § 54 Erste Wiederholungsprüfung
  65. § 55 Zweite Wiederholungsprüfung
  66. § 56 Aufbewahrungsfrist und Akteneinsicht
  67. Teil 3 · Sicherung des Unterhalts
  68. § 57 Darlehensanspruch
  69. § 58 Entstehen, Ruhen und Erlöschen des Anspruchs
  70. § 59 Darlehenshöhe und Darlehensschuld
  71. § 60 Einkommensanrechnung
  72. § 61 Vermögensanrechnung
  73. § 62 Auskunftspflichten und Änderungen
  74. § 63 Zahlung und Feststellung
  75. § 64 Verfügungen über das Darlehen
  76. § 65 Rückforderungen
  77. § 66 Rückzahlung
  78. Teil 4 · Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
  79. § 67 Prüfungstermine und Prüfungstage
  80. § 68 Antragsverfahren
  81. § 69 Prüfungsausschuss
  82. § 70 Prüfungsteile und Bewertungsmaßstab
  83. § 71 Bewertung der Klausuren
  84. § 72 Beratung, Niederschrift und Bekanntgabe
  85. § 73 Erste Wiederholung
  86. § 74 Zweite Wiederholung
  87. § 75 Geltung weiterer Vorschriften
  88. Teil 5 · Übergangsbestimmungen
  89. § 76 Übergangsbestimmungen zu Teil 1
  90. § 77 Übergangsvorschrift zu § 33
  91. § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3
  92. Schlussformel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte

Schlussformel PatAnwAPrV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 78
Übergangsbestimmungen zu Teil 3
Inhaltsverzeichnis
PatAnwAPrV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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