§ 1 OrtedtDGStiftG — Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

Unter dem Namen „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ wird eine bundesunmittelbare rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.