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OrdenG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Grundsätze für die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen
  3. § 1 Grundsatz
  4. § 2 Titel
  5. § 3 Orden und Ehrenzeichen
  6. § 4 Entziehung
  7. § 5 Genehmigung der Annahme
  8. Zweiter Abschnitt · Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen
  9. § 6 Früher verliehene Auszeichnungen
  10. § 7 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
  11. Dritter Abschnitt · Besitznachweis
  12. § 8 Verleihungsurkunde, Besitzzeugnis
  13. § 9 Ersatzurkunde
  14. § 10 Sonderbestimmungen für vor dem 8. Mai 1945 verliehene Auszeichnungen
  15. Vierter Abschnitt · Ehrensold
  16. § 11
  17. Fünfter Abschnitt · Gemeinsame Bestimmungen
  18. § 12 Trageweise
  19. § 13 Rückgabe von Orden und Ehrenzeichen
  20. § 14 Vertrieb
  21. Sechster Abschnitt · Bußgeld- und Schlußbestimmungen
  22. § 15 Ordnungswidrigkeiten
  23. § 16
  24. § 17 Aufhebung von Rechtsvorschriften
  25. § 18 Berlin-Klausel
  26. § 19 Inkrafttreten
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Eingangsformel OrdenG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
OrdenG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Grundsatz

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.