Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › OrdenG › Eingangsformel
OrdenG
  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt · Grundsätze für die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen
  3. § 1 Grundsatz
  4. § 2 Titel
  5. § 3 Orden und Ehrenzeichen
  6. § 4 Entziehung
  7. § 5 Genehmigung der Annahme
  8. Zweiter Abschnitt · Besondere Vorschriften für früher verliehene Orden und Ehrenzeichen
  9. § 6 Früher verliehene Auszeichnungen
  10. § 7 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
  11. Dritter Abschnitt · Besitznachweis
  12. § 8 Verleihungsurkunde, Besitzzeugnis
  13. § 9 Ersatzurkunde
  14. § 10 Sonderbestimmungen für vor dem 8. Mai 1945 verliehene Auszeichnungen
  15. Vierter Abschnitt · Ehrensold
  16. § 11
  17. Fünfter Abschnitt · Gemeinsame Bestimmungen
  18. § 12 Trageweise
  19. § 13 Rückgabe von Orden und Ehrenzeichen
  20. § 14 Vertrieb
  21. Sechster Abschnitt · Bußgeld- und Schlußbestimmungen
  22. § 15 Ordnungswidrigkeiten
  23. § 16
  24. § 17 Aufhebung von Rechtsvorschriften
  25. § 18 Berlin-Klausel
  26. § 19 Inkrafttreten
Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen

Eingangsformel OrdenG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
OrdenG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Grundsatz

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.