§ 17 OrdenG — Aufhebung von Rechtsvorschriften
Folgende Vorschriften werden als Bundesrecht aufgehoben:
1.
bis 10.
11.
das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Hohen Kommission vom 21. September 1949 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 11);
12.
Artikel 2 des bayerischen Gesetzes Nr. 17 über den Entzug der unter der nationalsozialistischen Herrschaft verliehenen Titel vom 20. Mai 1946 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 178).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.