§ 1.23 MoselSchPV — Erlaubnis besonderer Veranstaltungen
Sportliche Veranstaltungen, Wasserfestlichkeiten und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt auch für Arbeiten und Übungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Wasserstraße beeinträchtigen können.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.