Anlage 2 MindZV — (zu § 15 Absatz 3)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)
Durch Einschüsse
finanzierte Absicherung
der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …
Stand am Anfang des Geschäftsjahres… Euro
Stand am Ende des Geschäftsjahres… Euro
Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.