Anlage 2 MindZV — (zu § 15 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)

Durch Einschüsse

finanzierte Absicherung

der Zinsgarantien im Geschäftsjahr …

Stand am Anfang des Geschäftsjahres… Euro

Stand am Ende des Geschäftsjahres… Euro

Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.