§ 12 MindZV — Methode zur Bewertung der Zinssatzverpflichtung eines Versicherungsvertrags

Zu jedem Ermittlungszeitpunkt ist der nach § 11 bestimmte Bezugszins mit dem höchsten in den nächsten 15 Jahren für einen Vertrag maßgeblichen Rechnungszins zu vergleichen. Ist der Bezugszins kleiner als der höchste maßgebliche Rechnungszins, ist die Zinssatzverpflichtung zu bewerten, indem

1.

für den Zeitraum der nächsten 15 Jahre jeweils das Minimum aus dem für das jeweilige Jahr maßgeblichen Rechnungszins und dem Bezugszins und

2.

für den Zeitraum nach Ablauf von 15 Jahren der jeweils maßgebliche Rechnungszinszugrunde gelegt wird. Im Übrigen sind dieselben Berechnungs- und Bewertungsansätze wie bei der Deckungsrückstellung anzuwenden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.