§ 1 MünzG — Ausprägung von deutschen Euro-Münzen

Der Bund prägt Münzen (deutsche Euro-Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung aus.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.