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Startseite › Gesetze › LuftVZO › § 18a
LuftVZO
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Abschnitt · Zulassung des Luftfahrtgeräts und Eintragung der Luftfahrzeuge
  3. 1. · Musterzulassung des Luftfahrtgeräts
  4. § 1 Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung
  5. § 2 Zuständige Stellen
  6. § 3 Zulassungsvoraussetzungen
  7. § 4 Musterzulassung, Rücknahme und Widerruf
  8. § 5 Änderung der Musterzulassung
  9. 2. · Verkehrszulassung des Luftfahrtgeräts
  10. § 6 Umfang der Zulassung
  11. § 7 Zuständige Stellen
  12. § 8 Zulassungsantrag
  13. § 9 Verkehrszulassung, Rücknahme und Widerruf
  14. § 10 (weggefallen)
  15. § 11 Anzeigepflichten
  16. § 12 Vorläufige Verkehrszulassung
  17. § 13 Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr
  18. 3. · Luftfahrzeugregister und Kennzeichen
  19. § 14 Eintragungen in Luftfahrzeugregister
  20. § 15
  21. § 16
  22. § 17
  23. § 18
  24. § 18a
  25. § 19 Kennzeichen, Kennzeichnung
  26. § 19a Kodierung und Eintragung von 406 MHz-Notsendern
  27. Zweiter Abschnitt · (§§ 20 bis 37 weggefallen)
  28. (XXXX) §§ 20 bis 37 (weggefallen)
  29. Dritter Abschnitt · Flugplätze
  30. 1. · Flughäfen
  31. § 38 Begriffsbestimmungen und Einteilung
  32. § 39 Genehmigungsbehörde
  33. § 40 Antrag auf Erteilung der Genehmigung
  34. § 41 Anzeigepflichten, Änderungsanträge
  35. § 42 Erteilung und Umfang der Genehmigung, Festlegung des Ausbauplans
  36. § 43 Flughafenbenutzungsordnung
  37. § 43a (weggefallen)
  38. § 44 Betriebsaufnahme
  39. § 45 Erhaltungs- und Betriebspflicht
  40. § 45a Flugplatzhandbuch
  41. § 45b Sicherheitsmanagementsystem
  42. § 45c Beauftragter für das Sicherheitsmanagementsystem
  43. § 45d Flugplätze im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 216/2008
  44. § 46 Sicherung von Flughäfen
  45. § 46a Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
  46. § 47 Aufsicht
  47. § 48 Rücknahme und Widerruf der Genehmigung
  48. 2. · (§§ 48a bis 48f weggefallen)
  49. (XXXX) §§ 48a bis 48f (weggefallen)
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 18a LuftVZO

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 18
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LuftVZO
Nächste Vorschrift →
§ 19
Kennzeichen, Kennzeichnung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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