§ 6 LuftFzgG
Ein Bruchteil des Eigentums an einem Luftfahrzeug kann mit einem Registerpfandrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.