Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › LuftBO › Schlußformel
LuftBO
  1. Inhaltsübersicht
  2. Eingangsformel
  3. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Anwendungsbereich
  5. § 2 Verantwortlichkeit
  6. § 3 Grundregel für den Betrieb
  7. § 3a Sprachkenntnisse der Flugbesatzung im gewerblichen Luftverkehr
  8. Zweiter Abschnitt · Technische Betriebsvorschriften
  9. § 4 Zulässige Betriebszeiten
  10. (XXXX) §§ 5 bis 9 (weggefallen)
  11. § 10 Wägung der Luftfahrzeuge
  12. (XXXX) §§ 11 bis 13 (weggefallen)
  13. § 14 Lufttüchtigkeitsanweisung
  14. § 15 (weggefallen)
  15. (XXXX) §§ 16 bis 17 (weggefallen)
  16. Vierter Abschnitt · Ausrüstung der Luftfahrzeuge
  17. § 18 Ausrüstung
  18. § 19 Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist
  19. § 20 Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
  20. § 21 Ergänzungsausrüstung, die durch äußere Betriebsbedingungen erforderlich ist
  21. § 22 Zusätzliche Ergänzungsausrüstung
  22. Fünfter Abschnitt · Allgemeine Flugbetriebsvorschriften
  23. 1. · Flugbetrieb
  24. § 23 Verwendung des Luftfahrzeugs
  25. § 24 Betriebsgrenzen für Luftfahrzeuge
  26. § 24a Besondere betriebliche Genehmigungen
  27. § 25 Verlust der Lufttüchtigkeit
  28. § 26 Ausfall von Ausrüstungsteilen
  29. § 27 Kontrollen nach Klarlisten
  30. § 28 Anzeigepflicht
  31. § 29 Betriebsstoffmengen
  32. § 30 Bordbuch
  33. § 31 Flugdurchführungsplan
  34. 2. · Flugbesatzung
  35. § 32 Zusammensetzung der Flugbesatzung
  36. § 33 Verhalten der Besatzung im Flugbetrieb
  37. § 34 Betriebsmindestbedingungen und Mindestflughöhen
  38. § 35 Wettermindestbedingungen
  39. Sechster Abschnitt · Besondere Flugbetriebsvorschriften
  40. 1. · Betrieb von Luftfahrzeugen in Luftfahrtunternehmen
  41. § 36 Überwachung
  42. § 37 Flugbetriebshandbuch
  43. § 38 Betriebsleiter
  44. § 39 Anzeigepflicht
  45. § 40 Flugbetriebspersonal
  46. § 41 Zusammensetzung der Besatzung
  47. § 42 Anforderungen an die Besatzungsmitglieder
  48. § 43 Aufenthalt im Führerraum
  49. § 44 Aufgaben des Flugdienstberaters
  50. § 45 Flugdurchführungsplan
  51. § 46 Betriebsstoffmengen
  52. § 47 Mindestausrüstungsliste
  53. § 48 Klarlisten
  54. (XXXX) §§ 49 und 50 (weggefallen)
  55. § 51 Such- und Rettungsdienst
  56. § 52 Fluggäste
  57. § 53 Einmotorige Luftfahrzeuge
  58. 2. · Arbeitsflüge
  59. § 54 Arbeitsflüge
  60. 3. · Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen
  61. § 55 Flugzeiten, Flugdienstzeiten und Ruhezeiten berufsmäßig tätiger Besatzungen von Luftfahrzeugen innerhalb und außerhalb von Luftfahrtunternehmen
  62. Siebter Abschnitt · Bußgeld- und Schlußvorschriften
  63. § 56 Durchführungsvorschriften
  64. § 57 Ordnungswidrigkeiten
  65. § 58 Inkrafttreten
  66. Schlußformel
Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Schlußformel LuftBO

Der Bundesminister für Verkehr

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 58
Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
LuftBO

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.