Art VI LorbBlErl 2013

Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.