Art III LorbBlErl 2013

Wurde das Silberne Lorbeerblatt bereits verliehen, erfolgt bei wiederholten sportlichen Spitzenleistungen, die erneut die Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes erfüllen, die Ehrung durch Überreichung einer Anerkennungsurkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.