Anlage 1 LMHV — (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1473)

1.

Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

2.

Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

3.

Lebensmittelrecht

4.

Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

5.

Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

6.

Havarieplan, Krisenmanagement

7.

Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels

8.

Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels

9.

Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen

10.

Reinigung und Desinfektion

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.