Eingangsformel LeistBeschV
Auf Grund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27. September 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1769) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.