Eingangsformel LeistBeschV

Auf Grund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27. September 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1769) verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.