§ 1 LeistBeschV

Sachverständige Stellen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Bundesleistungsgesetzes sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.