§ 9 LederGerbAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.