§ 13 LederGerbAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse,
2.
Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.