§ 17 LA-EG-Saar — Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen

§ 291 des Lastenausgleichsgesetzes gilt auch für Darlehen im Sinne des § 13.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.