§ 43a LwAnpG — Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die zur strukturellen Anpassung erforderlichen Kündigungen werden nach Maßgabe des Kündigungsrechts vom Vorstand der LPG ausgesprochen. Die Mitgliedschaft wird durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht beendet.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.