§ 60 LwAnpG — Rechtsbehelfsverfahren
Für das Rechtsbehelfsverfahren sind die Vorschriften des Zehnten Teils des Flurbereinigungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.