Anlage 3 LAArchV — (zu § 6 Abs. 2) Abgabeliste für Sachakten
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1988, 165
Lfd. Nr.
Archiv-Signatur
Aktenzeichen
Aktenbetreff
Bd.-Nr.
Zeitraum
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.