§ 5 LAArchV

Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen:

1.

Mieterdarlehen,

2.

Altsparergesetz,

3.

Soforthilfegesetz,

4.

Wohnraumhilfe,

5.

Währungsausgleichsgesetz,

6.

Ausbildungshilfe,

7.

Beschwerdeausschüsse,

8.

Arbeitsplatzdarlehen,

9.

Heimförderung,

10.

Hausratentschädigung,

11.

Aufbaudarlehen Gewerbe,

12.

Aufbaudarlehen Wohnungsbau,

13.

Aufbaudarlehen Landwirtschaft,

14.

Kriegsschadenrente,

15.

Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),

16.

Hauptentschädigung,

17.

Mehrfachleistungen,

18.

Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,

19.

Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),

20.

Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt). Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.