Anlage 4 KMAnzV — (zu § 7 Absatz 1)Anzeige von Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 153, S. 15 - 16)

Bundesanstalt für

FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank

Hauptverwaltungwird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt

 ___________________________Identnummer

Geschäftsleiter/in

Identnummer des Instituts

1. Angaben zur Person

☐  Herr☐  Frau

Nachname, sämtliche Vornamen

GeburtsdatumGeburtsort

Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)

als Geschäftsleiter/in tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts [lt. Registereintragung] mit PLZ)Identnummer (falls bekannt)

2. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen

☐Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG, Finanzdienstleistungsinstitut

gem. § 1 Abs. 1a KWG, Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut

gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG, Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG oder Institut gem. § 2 Abs. 4

Nr. 1 bis 3 KMAG)☐sonstigen Unternehmen

mit Wirkung vom: _____________

☐Beginn der zusätzlichen Tätigkeit

☐Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit

☐als Geschäftsleiter/in☐als Aufsichtsratsmitglied☐als Verwaltungsratsmitglied

☐als Mitglied des Beirats

Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;

Register-Nr./Amtsgericht, Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)wird durch die Dt. Bundesbank ausgefüllt

 Kreditnehmereinheit-Nr.

des Unternehmens

Identnummer des Unternehmens

3. Angaben zur zeitlichen Beanspruchung aufgrund der Nebentätigkeit (ggf. auf gesondertem Blatt auszuführen)

Ort/Datumeigenhändige Unterschrift Geschäftsleiter/in

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.