Anlage 2 KMAnzV — (zu § 3 Absatz 4 Satz 3 und § 4 Absatz 3 Satz 2)Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen, 

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 153, S. 10 - 11)

Unternehmensliste

wird durch die

Dt. Bundesbank

ausgefüllt

Ident-Nr.

des UnternehmensNr.Firma, Rechtsform,

Sitz (lt. Registereintragung)

mit PLZ2; und Land;

Register-Nr./Amtsgericht2,

Rechtsträgerkennung3,

Wirtschaftszweig4;

bei natürlichen Personen

zusätzlich Angabe

des Geburtsdatums;

Identnummer (falls bekannt);

Servicenummer5Kapital des Unternehmens11Verhältnis zum

Institut

Tsd. EuroFremdwährung

WährungTsd.

Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Institut beträgt ___ Prozent.

Beteiligungsstruktur

Beteiligtes

UnternehmenBeteiligungs-

unternehmenBesonderer

VermittlerArtKapitalanteil9, 10Stimmrechts-

anteil10, 12

in Prozentbeherr-

schender

Einfluss

in Prozentin Tsd. Euro

Fußnoten:

Die Fußnoten 2 bis 11 entsprechen den Fußnoten auf Anlage 3 (aktivische Beteiligungsanzeige).

Diese Seite ist nicht mit einzureichen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.