§ 9 KlärEV — Antragstellung

Die Entschädigungen nach § 11 Abs. 1 des Düngegesetzes wird auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich bei der Bundesanstalt zu stellen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.