§ 12 KhWbAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Herstellen von Wachsprodukten,

2.

Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen,

3.

Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten,

4.

Betriebliche Herstellungsprozesse sowie

5.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.