§ 4 KflDiAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.

der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz,

1.5

Qualitätsmanagement;

2.

Geschäfts- und Leistungsprozess:

2.1

betriebliche Organisation,

2.2

Beschaffung,

2.3

Dienstleistungen;

3.

Information, Kommunikation und Kooperation:

3.1

Informations- und Kommunikationssysteme,

3.2

Arbeitsorganisation,

3.3

Teamarbeit und Kooperation,

3.4

kundenorientierte Kommunikation;

4.

Marketing und Verkauf:

4.1

Märkte, Zielgruppen,

4.2

Verkauf;

5.

kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

5.1

betriebliches Rechnungswesen,

5.2

Kosten- und Leistungsrechnung,

5.3

Controlling,

5.4

Finanzierung;

6.

Personalwirtschaft;

7.

Organisation, Aufgaben und Rechtsfragen des Gesundheits- und Sozialwesens;

8.

medizinische Dokumentation und Berichtswesen; Datenschutz;

9.

Materialwirtschaft;

10.

Marketing im Gesundheitswesen;

11.

Finanz- und Rechnungswesen im Gesundheitsbereich:

11.1

Finanzierung im Gesundheitsbereich,

11.2

Leistungsabrechnung,

11.3

Besonderheiten des Rechnungswesens im Gesundheitsbereich;

12.

Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.