§ 1 KflDiAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.

Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,

2.

(weggefallen)

3.

Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau werden staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.