Inhaltsübersicht KFBauMechAusbV
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
Prüfung Teil 1
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag
§ 10Prüfungsbereich Auftragsplanung
Unterabschnitt 2
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 13Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 18Inhalt des Teiles 2
§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 20Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 25Inhalt des Teiles 2
§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 27Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik
§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 31Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation
§ 33Prüfung der Zusatzqualifikation
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Anlage 2Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.