Inhaltsübersicht KFBauMechAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

Unterabschnitt 1

Prüfung Teil 1

§ 7Inhalt des Teiles 1

§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1

§ 9Prüfungsbereich Arbeitsauftrag

§ 10Prüfungsbereich Auftragsplanung

Unterabschnitt 2

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik

§ 11Inhalt des Teiles 2

§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik

§ 13Prüfungsbereich Kundenauftrag

§ 14Prüfungsbereich Karosserieinstandhaltungstechnik

§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

§ 18Inhalt des Teiles 2

§ 19Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

§ 20Prüfungsbereich Kundenauftrag

§ 21Prüfungsbereich Karosserie- und Fahrzeugbautechnik

§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 4

Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik

§ 25Inhalt des Teiles 2

§ 26Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik

§ 27Prüfungsbereich Kundenauftrag

§ 28Prüfungsbereich Caravan- und Reisemobiltechnik

§ 29Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 30Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung

§ 31Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

§ 32Inhalt der Zusatzqualifikation

§ 33Prüfung der Zusatzqualifikation

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 34Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin

Anlage 2Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.