§ 26 KFBauMechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2 in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik
Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Kundenauftrag,
2.
Caravan- und Reisemobiltechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.