Anlage 2 KFBauMechAusbV — (zu § 32 Absatz 2)Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 120, S. 36)

Lfd.

Nr.BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte

in Wochen im

1. bis 18.

Monat19. bis 42.

Monat

1234

1Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel für die Arbeit an Hochvoltsystemen und deren Komponenten auswählen und einsetzen

a)

sichere Arbeitsverfahren auswählen

b)

Prüf- und Messgeräte auswählen, überprüfen und einsetzen

c)

Schutz- und Sicherheitsausrüstung auswählen, überprüfen und einsetzen

d)

Arbeitsplätze einrichten und sichern3

2Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von Hochvoltsystemen und deren Komponenten

a)

Vorschriften, insbesondere Normen, sowie Sicherheits- und Herstellervorgaben für elektrotechnische Arbeiten, insbesondere unter Spannung, umsetzen

b)

Sicherheitsregeln sowie Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Unfallverhütungsvorschriften sowie den Stand der Technik beachten und einhalten

c)

Gefährdungspotenziale erkennen und Gefährdungsbeurteilungen durchführen

d)

Hochvoltsysteme außer und in Betrieb nehmen

3Arbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten durchführen

a)

Hochvoltsysteme und deren Komponenten sowie Energiegewinnungsanlagen unter Einhaltung von Vorschriften, insbesondere Normen, und Vorgaben im Rahmen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten montieren und anschließen

b)

Prüf-, Mess- und Diagnosearbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführen

c)

Instandhaltungsarbeiten an Hochvoltsystemen und deren Komponenten, insbesondere unter Spannung, durchführen

d)

Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.